ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GRAFIK & ILLUSTRATION (AGB)

 

 

 

 

 

 

 

1. ALLGEMEINES

 

1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen dem*der Designer*in und dem*er Auftraggeber*in ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der*die Auftraggeber*in Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

 

1.2 Die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der*die Designer*in in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des*der Auftraggeber*in den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

 

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Designers gültig.

 

 

2. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGS ABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN

DES*DER KUND*INNEN

 

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Kostenvoranschlag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den*die Designer*in. Innerhalb des von dem*der Kund*in vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des*der Designer*in.

 

2.2 Alle Leistungen des*der Designer*in (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind von dem*der Kund*in zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim dem*der Kund*in freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als von dem*der Kund*in genehmigt.

 

2.3 Der*die Kund*in wird dem*der Designer*in zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er*Sie wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der*die Kund*in trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von dem*der Designer*in wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

 

2.4 Der*die Kund*in ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der*die Designer*in haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der*die Designer*in wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der*die Kund*in die Agentur schad- und klaglos; er*sie hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

 

3. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

 

3.1 Der*die Designer*in ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilf*innen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

 

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des*der Kund*in, in jedem Fall aber auf Rechnung des*der Kund*in. Der*die Designer*in wird diese*n Dritte*n sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese*r über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

 

3.3 Soweit der*die Designer*in notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer*innen keine Erfüllungsgehilf*innen des*der Designer*in.

 

 

4. LIEFER- UND LEISTUNGSFRISTEN

 

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von dem*der Designer*in schriftlich zu bestätigen.

 

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des*der Designer*in aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der*die Kund*in und der*die Designer*in berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.3 Befindet sich der*die Designer*in in Verzug, so kann der*die Kund*in vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er*sie dem *der Designer*in schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des*der Kund*in wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

5. VORZEITIGE AUFLÖSUNG

 

 5.1 Der*die Designer*in ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

 

 a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der*die Kund*in zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

 b) der*die Kund*in fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

 c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des*der Kund*in bestehen und diese*r auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

 d) über das Vermögen des*der Kund*in ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der*die Kund*in seine Zahlungen einstellt.

 

5.2 Der*die Kund*in ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der*die Designer*in fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

 

6. HONORAR

 

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des*der Designer*in für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der*die Designer*in ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von € 3.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist der*die Designer*in berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

 

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der*die Designer*in für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

 

6.3 Alle Leistungen des*der Designer*in, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle des*der Designer*in erwachsenden Barauslagen sind von dem*der Kund*in zu ersetzen.

 

6.4 Kostenvoranschläge des*der Designer*in sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird der*die Designer*in den*die Kund*in auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von dem*der Kund*in genehmigt, wenn der*die Kund*in nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt von dem*der Auftraggeber *in von vornherein als genehmigt.

 

6.5 Für alle Arbeiten des*der Designer*in, die aus welchem Grund auch immer von dem*der Kund*in nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem*der Designer*in das vereinbarte Entgelt. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der*die Kund*in an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem*der Designer*in zurückzustellen.

 

6.6 Dem*der Designer*in ist das Recht vorbehalten, nach zwei Korrekturrunden einen Netto Stundensatz für alle weiteren Korrekturschleifen zu verrechnen.

 

 

7. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

 

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von dem*der Designer*in gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des*der Designer*in.

 

7.2 Bei Zahlungsverzug des*der Kund*in gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der*die Kund*in für den Fall des Zahlungsverzugs, dem*der Designer*in die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

 

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des*der Kund*in kann der*die Designer*in sämtliche, im Rahmen anderer mit dem*der Kund*in abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist der*die Designer*in nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Designer*in für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

 

7.4 Der*die Kund*in ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des*der Designer*in aufzurechnen, außer die Forderung des*der Kund*in wurde von dem*der Designer*in schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

 

8. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT

 

8.1 Alle Leistungen des*der Designer*in, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des*der Designer*in und können von dem*der Designer*in jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der*die Kund*in erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anders lautender Vereinbarung darf der*die Kund*in die Leistungen des*der Designer*in jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des*der Designer*in setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von dem*der Designer*in dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

 

8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des*der Designer*in, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den*die Kund*in oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des*der Designer*in und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des*der Urheber*in zulässig.

 

8.3 Für die Nutzung von Leistungen des*der Designer*in, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des*der Designer*in erforderlich. Dafür steht dem*der Designer*in und dem*der Urheber*in eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 

8.4 Für die Nutzung von Leistungen des*der Designer*in bzw. von Werbemitteln, für die der*die Designer*in konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung des*der Designer*in notwendig.

 

8.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht dem*der Designer*in im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

 

8.6 Der*die Kund*in haftet dem*der Designer*in für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

 

9. KENNZEICHNUNG

 

9.1 Der*die Designer*in ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den*der Designer*in und allenfalls auf den*die Urheber*in hinzuweisen, ohne dass dem*der Kund*in dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

9.2 Der*die Designer*in ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des*der Kund*in dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zu dem*der Kund*in bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

9.3. Wenn nicht anders vereinbart, ist es dem Designer gestattet, bereits abgeschlossene Projekte in sein*ihr Portfolio (Website) als Refernez aufzunehmen und zu veröffentlichen.

 

 

10. GEWÄHRLEISTUNG

 

10.1 Der*die Kund*in hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den*die Designer*in, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels aufzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

 

10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem*der Kund*in das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den*die Designer*in zu. Der*die Designer*in wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der*die Kund*in dem*der Designer*in alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der*die Designer*in ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den*die Designer*in mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem*der Kund*in die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem*der Auftraggeber*in die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine*ihre Kosten durchzuführen.

 

10.3 Es obliegt dem*der Auftraggeber*in die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der *die Designer*in haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese von dem*der Kund*in vorgegeben oder genehmigt wurden.

 

10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der*die Kund*in ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

 

 

11. HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG

 

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des*der Designer*in für Sach- oder Vermögensschäden des*der Kund*in ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der*die Geschädigte zu beweisen.

 

11.2 Jegliche Haftung des*der Designer*in für Ansprüche, die auf Grund der von dem*der Designer*in erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den*die Kund*in erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der*die Designer*in seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der*die Designer*in nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des*der Kund*in oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der*die Kund*in hat den*die Designer*in diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

11.3 Schadensersatzansprüche des*der Kund*in verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens;

jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des*der Designer*in. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

 

12. DATENSCHUTZ

 

Der*die Kund*in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der*die Designer*in die von dem*der Kund*in bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des*der Kund*in ermittelt, speichert und verarbeitet. Für mehr Infos zum Thema Datenschutz und DSGVO siehe Datenschutz www.triletydesign.com.

 

 

13. ANZUWENDENDES RECHT

 

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem*der Designer*in und dem*der Kund*in unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 

14. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

 

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz des*der Designer*in. Bei Versand geht die Gefahr auf den*die Kund*in über, sobald der*die Designer*in die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem*der Designer*in und dem*der Kund*in ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des*der Designer*in sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der*die Designer*in berechtigt, den*die Kund*in an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

 

 

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von TRILETYDESIGN e.U., online unter folgendem Link einsehbar. TRILETYDESIGN behält sich vor Änderungen, die außerhalb des Rechnung-Volumens liegen, wie hinzukommende grafische Arbeiten o.ä. Tätigkeiten, weitere Briefings gesondert zum Stundensatz á 90 € zu verrechnen. Hält der*die Kund*in den Zahlungszeitraum nicht ein, so hat er*sie ohne jegliche Mahnung ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit die gesetzlichen Vorzugszinsen zu entrichten.

 

TRILETYDESIGN ist als e.U bei der SVS versichert, arbeitet im eigenen Studio in 1040 Wien, fakturiert laut der Kleinunternehmerregelung, St.Nr. 04 390/8946 ist weisungsfrei und nicht gebunden an eine Arbeitszeit.

AGB / GTC (DEU)
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